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KV-Abschluss - Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter per 01.01.2025

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2024 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der ewerblichen Dienstleister beschlossen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:

Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2025

Abschluss Handwerk und Gewerbe Angestellte 2025

Die KV Gehälter aller Verwendungsgruppen und die Lehrlingseinkommen steigen um 3,9 %.

Geltungsbeginn 1.1.2025 - Gehaltstabelle:

https://www.beratung-der-zeitarbeit.at/images/downloads/kollektivvertraege/Gehaltstabelle-Gewerbe-Handwerk_2025.pdf

Einbeziehung der Spenglerbetriebe ins BUAG

Die Einbeziehung erfolgt wie folgt:

Für überlassene Arbeitnehmer:innen: Einbeziehung in den „Sachbereich Urlaub“ ab 1. August 2024

  • Sachbereich des Überbrückungsgeldes: Ab 1. Jänner 2025.
  • Sachbereich der Abfertigungsregelung: Ab 1. Jänner 2026.
  • Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG): Ab 1. November 2024 (Beginn der Winterperiode)

Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG): Novellierung bei Überlassung von Arbeitskräften


Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 eine Novellierung des BSchEG (§§ 1 Abs. 5, 2a und 12 Abs. 4 letzter Satz) beschlossen. Danach fallen überlassene Arbeitskräfte immer dann in den Geltungsbereich des BSchEG, wenn die Mitarbeiter:innen des Betriebes, in den sie überlassen werden, den Bestimmungen des BSchEG unterliegt.

Mitarbeiterprämie nun auch im KV Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, für Angestellte möglich!

 § 3. Geltungsbeginn und Geltungsdauer

Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung rückwirkend mit 1.1.2024 in Kraft und tritt mit 31.12.2024 außer Kraft.

§ 4. Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 

KV-Abschluss - Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter per 01.01.2024

Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2024

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2023 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:

Abschluss für 2024 und 2025 im Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung

Am 13.12.2023 konnte eine Einigung erreicht werden

Im Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung konnte am 13.12.2023 eine Einigung erreicht werden. Die Rahmenbedingungen - die zugrunde gelegte durchschnittliche 12-Monatsinflation hat 8,7 % betragen – waren diesmal besonders schwierig. Um Stabilität und Planbarkeit sicher zu stellen, wurde sowohl für 2024 als auch 2025 ein Abschluss vereinbart. Damit sollen auch 2025 die KV-Gehälter über der Inflationsrate angehoben werden.

Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2024!

Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab 1.1.2024:

Der Dienstgeberanteil reduziert sich von 3 % auf 2,95 %.
Erhöhung der Dienstgeberabgabe für Geringfügig Beschäftigte:
Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabegesetz von 16,4 % auf 19,4 % angehoben (§ 1 Abs. 1 DAG).

Ukrainer dürfen bald auch als Zeitarbeiter vermittelt werden

Ab April sollen Ukraine-Flüchtlinge in Österreich keine Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen.

Für Kriegsvertriebene aus der Ukraine werden die Zugangshürden zum österreichischen Arbeitsmarkt gelockert. Wie das Arbeitsministerium am Donnerstag mitteilte, sollen ab dem zweiten Quartal alle aus der Ukraine Geflüchteten, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) ausgestellt bekommen haben, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden.

KV Erhöhung Arbeiterinnen - ab 1. Jänner 2023 Arbeitskäfteüberlassung: +7,99 Prozent

Mehr Lohn für 80.000 ArbeiterInnen ab 1. Jänner 2023 Arbeitskäfteüberlassung: +7,99 Prozent

 Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für rund 80.000 ArbeiterInnen in der Arbeitskräfteüberlassung hat die PRO-GE am 15. Dezember 2022 einen erfolgreichen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Löhne werden mit 1. Jänner 2023 um 7,99 Prozent erhöht. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigungsgruppe A, in der die Lohnerhöhung 8,55 Prozent beträgt. Damit wird die 2016 beschlossene Angleichung des Lohnes an die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe B abgeschlossen.

Abschluss des Kollektivvertrags 2023 für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung

Erhöhung der KV-Gehälter um 7,5 bis 8 Prozent
Am 5.12.2022 konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung erzielt werden. Die zugrunde zu legende durchschnittliche 12-Monatsinflation hat 7,5 % betragen, insofern bestand die Herausforderung darin die Inflation abzugelten und mit Abschlüssen, die der Höhe nach in den letzten Jahren unüblich waren, die Kaufkraft jedenfalls der Mindestgehälter zu erhalten.
 

Neuerungen beim Jobticket ab 01.01.2023

Neuerungen beim Jobticket ab 01.01.2023

Bisher war es nicht möglich, ein Jobticket mit der Pendlerpauschale zu kombinieren. Das wird sich ab 01.01.2023 ändern.

Das Abgabenänderungsgesetz 2022 bestimmt, dass die Pendlerpauschale ab 2023 nur noch um den Wert des Jobtickets reduziert wird und es nicht zu einem gänzlichen Entfall kommt. 

 

Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2023!

  • Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sinkt von 3,9% auf 3,7% (BGBl. I Nr. 163/2022).
  • Bereits im Juli wurde beschlossen, dass der Unfallversicherungsbeitrag von 1,2% auf 1,1% sinkt.
  • Die DZ-Sätze für das Jahr 2023 entsprechen – abgesehen vom Bundesland Steiermark - jenen aus den Kalenderjahren 2022, 2021 und 2020.
    Steiermark (2022 0,37%) 0,36 %

Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2022!

Behindertenausgleichstaxe per 1.1. 2022
Behindertenausgleichstaxe monatlich (pro nicht erfüllte „Einstellungspflicht“):

  • Arbeitgeber mit 25 – 99 Arbeitnehmern € 276,00
  • Arbeitgeber mit 100 – 399 Arbeitnehmern € 388,00
  • Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern € 411,00

IESG-Zuschlag wird von 0,2 % auf 0,1 % per 1.1.2022 abgesenkt!

KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter

3,45 Prozent Lohnerhöhung ab 1. Jänner 2022

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden mit 1. Jänner 2022 um 3,45 Prozent angehoben, in der Beschäftigungsgruppe A wird der Stundenlohn noch um weitere 10 Cent erhöht. Der neue Mindestlohn beträgt damit 1.859,81 Euro.

Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2022:

Abschluss Angestellte Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung

Die Mindestgehälter der Verwendungsgruppe I und II steigen um 3,1 %, der Verwendungsgruppe III und IV um 2,9 %, der Verwendungsgruppe V um 2,85 % und der Verwendungsgruppe VI um 2,7 %. Die Meistergruppen I und II steigen um 2,9 %, die Meistergruppe III um 2,85%. Die Lehrlingsein Gehaltsrechtlicher Teil

Abgabenfreie Kostenübernahme für „Öffi-Tickets“ ab 1. Juli 2021

Neue Befreiungsregelung ab 1. Juli 2021
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel, ist diese Kostenübernahme ab 1. Juli 2021 unter folgenden Voraussetzungen abgabenfrei (§ 26 Z. 5 lit. b EStG und § 49 Abs. 3 Z. 20 ASVG):

Branchenlösung bei Kündigungsfristen

AÜG-Änderung
Mit dieser Änderung wird es den Branchensozialpartnern ermöglicht, auch nach Inkrafttreten der Angleichung der Kündigungsregelungen (§ 1159 ABGB in der Fassung des BGBl. I Nr. 153/2017, tritt am 1.10.2021 in Kraft) branchenspezifische Kündigungsregelungen festzulegen.

Angleichung der Kündigungsfristen

von Arbeitern und Angestellten tritt erst mit Anfang Oktober in Kraft

Mit der Verschiebung gelten die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach September stattfinden. „Dadurch wollen wir Betrieben noch etwas mehr Zeit einräumen, sich von den wirtschaftlichen Pandemiefolgen zu erholen. Mit den Öffnungen ist eine deutliche Erholung am Arbeitsmarkt eingetreten, die sich vermutlich auch in den nächsten Wochen und Monaten fortsetzen wird. Dennoch wollen wir krisengebeutelten Betrieben noch etwas Zeit geben, sich auf die geänderten Bedingungen einzustellen. Deshalb wird die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten erst mit 1. Oktober in Kraft treten“, so Kocher weiter.

KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung: Löhne steigen um 1,45 Prozent

Der neue Mindestlohn beträgt 1.781,14 Euro

Nach drei Monaten konnte die Gewerkschaft PRO-GE mit den Arbeitgebern der Arbeitskräfteüberlassung am 26. März eine Kollektivvertragsabschluss für die rund 70.000 ArbeitnehmerInnen erzielen. Erst in dieser dritten KV-Runde einigten sich die Sozialpartner darauf, dass für den KV-Abschluss das Konflikt-Thema Kündigungsfristen bzw. Saisonbranche von den Lohnerhöhungen entkoppelt und in gesonderten sozialpartnerschaftlichen Gesprächen behandelt wird. 

Arbeitskräfteüberlassung: Fachverband empfiehlt Erhöhung der Mindestlöhne

Um 1,45 Prozent – Kolllektivvertragsverhandlungen sind derzeit unterbrochen

Am 19. Jänner 2021 fand die zweite Verhandlungsrunde für den Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlasser statt. Das Verhandlungsteam auf Arbeitgeberseite rund um Fachgruppenobfrau Heidi Blaschek wäre zu einem raschen Abschluss mit Fortschreibung der bestehenden Kündigungsfristen bereit.
Diese Einigung kam nicht zustande, damit sind die Verhandlungen derzeit unterbrochen. Der Fachverband der gewerblichen Dienstleister empfiehlt allen Mitgliedsbetrieben, die Mindestlöhne für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 1. Jänner 2021 um 1,45 Prozent (zuzüglich EUR 0,10 für die Beschäftigungsgruppe A) zu erhöhen.(PWK023/HSP)

Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2021!

Behindertenausgleichstaxe per 1.1. 2021
Behindertenausgleichstaxe monatlich (pro nicht erfüllte „Einstellungspflicht“):

  • Arbeitgeber mit 25 – 99 Arbeitnehmern € 271,00
  • Arbeitgeber mit 100 – 399 Arbeitnehmern € 381,00
  • Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern € 404,00

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung

Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

  • Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 1,45 %
  • Die Lehrlingseinkommen steigen um 1,45 %
  • Die Reiseaufwandsentschädigungen wurden um 2 % auf 7,65 Euro (für eine Abwesenheit von 5 bis 11 Stunden) und 18,26 Euro (für eine Abwesenheit von über 11 Stunden) erhöht
  • Das Nächtigungsgeld wurde auf 12,24 Euro erhöht.
  • Die Sondervergütung für Nachtarbeit wurde auf 2,03 Euro/Stunde erhöht.

Nationalrat beschließt Verschiebung der geplanten Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten - positives Signal für Arbeitsmarkt

Nationalrat beschließt Verschiebung der geplanten Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten - positives Signal für Arbeitsmarkt

Der Nationalrat hat die für 1.1.2021 geplante Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten um ein halbes Jahr verschoben.  
Mit der Verschiebung gelten die verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter erst für Beendigungen von Dienstverhältnissen, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden. Die nun getroffene Lösung unterstützt Kopf zufolge vor allem für KMU, aber auch die besonders von der Krise betroffenen Branchen.

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen – Arbeitskräfteüberlassung 2020

Ergebnis der Lohnverhandlungen vom 13. Dezember 2019 des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen zwischen der
Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister.

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.01.2020

Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2020!


Auflösungsabgabe:
Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) treten mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft.
Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab dem Jahr 2020.

 

Sozialausschuss macht Weg frei für Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz

Arbeitgeberbeitrag zum Sozial- und Weiterbildungsfonds wird dauerhaft gesenkt

Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für eine Novelle zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz frei gemacht.

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Arbeitskräfteüberlassung

Ergebnis der Lohnverhandlungen vom 17. Dezember 2018 des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister.

  • Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 3,07 %
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Anrechnung von Bildungskarenzen für dienstzeitabhängige Ansprüche

Geltungsbeginn: 01.01.2019

Abschluss Kollektivvertragsverhandlungen - Handwerk und Gewerbe, Dienstleistung, Information und Consulting

Laufzeit: 12 Monate
Geltungsbeginn: 01.01.2019

Erhöhung SWF ab 04.2019

§ 22d. (1) Die Überlasser haben für die von ihnen zum Zweck der Überlassung an Dritte beschäftigten Arbeitnehmer einen Beitrag an den Fonds zu entrichten. Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2013 0,25 vH, im Jahr 2014 0,35 vH, im Jahr 2015 0,6 vH, im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017 0,8 vH, ab dem zweiten Quartal 2017 bis zum Ende des ersten Quartals 2019 jeweils 0,35 vH, ab dem zweiten Quartal 2019 bis zum Ende des ersten Quartals 2021 jeweils 0,5 vH und ab dem zweiten Quartal 2021 0,8 vH der Beitragsgrundlage.

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