Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2024!
Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab 1.1.2024:
Der Dienstgeberanteil reduziert sich von 3 % auf 2,95 %.
Erhöhung der Dienstgeberabgabe für Geringfügig Beschäftigte:
Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabegesetz von 16,4 % auf 19,4 % angehoben (§ 1 Abs. 1 DAG).