Ab April sollen Ukraine-Flüchtlinge in Österreich keine Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen.
Für Kriegsvertriebene aus der Ukraine werden die Zugangshürden zum österreichischen Arbeitsmarkt gelockert. Wie das Arbeitsministerium am Donnerstag mitteilte, sollen ab dem zweiten Quartal alle aus der Ukraine Geflüchteten, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) ausgestellt bekommen haben, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden.
Damit können sie ohne Beschäftigungsbewilligung durch das AMS jede Arbeit annehmen, auch Zeitarbeit. Mit dem Schritt werden sie somit EU-Bürgern gleichgestellt. Das Ziel ist eine noch raschere Arbeitsaufnahme.
AMS-Vorstand Johannes Kopf freut sich über die Lockerungen. Vor allem darüber, dass Ukrainer bald auch als Leiharbeiter beschäftigt werden können. „In Deutschland findet jeder zweite Ukrainer seinen Job über einen Arbeitskräfteüberlasser. Ich erwarte, dass dadurch die Beschäftigung auch in Österreich einen Schub bekommt“, sagt Kopf. Vertriebene werden künftig auch als arbeitslos beim AMS vorgemerkt.
Applaus gibt es auch von den Arbeitskräfteüberlassern, die diesen Schritt lange gefordert haben. „Jetzt können die ukrainischen Menschen in unserem Land alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Beschäftigung zu finden, die ihrer Qualifikation und ihren Wünschen ideal entspricht“, betont Heidi Blaschek, Vorsitzende der Personaldienstleister in der Wirtschaftskammer (WKO).
Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung, voraussichtlich im April, ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.