Einvernehmliche Auflösung während eines Krankenstands ab 2018

Bisher bestand bei Beendigung des Dienstverhältnisses eine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus, wenn er den Arbeitnehmer während eines Krankenstands gekündigt, den Arbeitnehmer unberechtigt entlassen oder einen vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers verschuldet hatte.

Künftig erstreckt sich die Entgeltfortzahlungspflicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus auch auf einvernehmliche Auflösungen des Arbeitsverhältnisses während eines Krankenstandes. Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers besteht, wie auch in den oben dargestellten Fällen, bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. bis zur Er¬schöpfung des Krankenentgelts.
Diese neue Bestimmung findet Anwendung auf einvernehmliche Auflösungen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach dem 30.6.2018 bewirken.

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