Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2025 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro ab 1.1.2026:
| Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2026 |
|---|---|
| BG F Techniker | € 24,82 |
| BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 20,14 |
| BG D Facharbeiter | € 17,50 |
| BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 15,62 |
| BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 13,90 |
| BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
€ 13,90 |
Dies entspricht einer Erhöhung von 2,30 %.
Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.326,86 Euro.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
2. Regelung für auswärtige Arbeiten
Die Höhe des Taggeldes, wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine
Nächtigung außer Haus erfordert, beträgt ab 1.1.2026 € 30,00
Das Nächtigungsgeld beträgt ab 1.1.2026 € 17,00
3. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
4. Lohnabschluss 1.1.2027
a) Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne:
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden ab 1.1.2027 um 2,00 % erhöht.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
b) Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
c) Regelung für auswärtige Arbeiten
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 14,10
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 25,00
5. Regelung für auswärtige Arbeiten ab 1.1.2028
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2028 € 15,00
6. Geltungstermine:
- Punkt 1. bis 3.: 01.01.2026
- Punkt 2. und 4.: 01.01.2027
- Punkt 5.: 01.01.2028
