KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung 2026 Arbeiter

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2025 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:

 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro ab 1.1.2026: 

BeschäftigungsgruppeMindeststundenlöhne ab 1.1.2026
BG F Techniker € 24,82
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 20,14
BG D Facharbeiter € 17,50
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 15,62
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 13,90
BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 13,90

Dies entspricht einer Erhöhung von 2,30 %.

Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.326,86 Euro.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

2. Regelung für auswärtige Arbeiten

Die Höhe des Taggeldes, wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine
Nächtigung außer Haus erfordert, beträgt ab 1.1.2026 € 30,00
Das Nächtigungsgeld beträgt ab 1.1.2026 € 17,00

3. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

4. Lohnabschluss 1.1.2027

a) Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne:
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden ab 1.1.2027 um 2,00 % erhöht.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

b) Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

c) Regelung für auswärtige Arbeiten
Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 14,10

Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt ab 1.1.2027 € 25,00

5. Regelung für auswärtige Arbeiten ab 1.1.2028

Die Höhe des Taggeldes bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden beträgt ab 1.1.2028 € 15,00

6. Geltungstermine:

  • Punkt 1. bis 3.: 01.01.2026
  • Punkt 2. und 4.: 01.01.2027
  • Punkt 5.: 01.01.2028

Rechtliche Information

Kontakt

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Tel.: +43 664 3335000
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