Diverse Änderungen der Dienstgeberabgaben ab 01.01.2024!

Absenkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge ab 1.1.2024:

Der Dienstgeberanteil reduziert sich von 3 % auf 2,95 %.
Erhöhung der Dienstgeberabgabe für Geringfügig Beschäftigte:
Mit Wirkung ab 1.1.2024 wird die Dienstgeberabgabe nach dem Dienstgeberabgabegesetz von 16,4 % auf 19,4 % angehoben (§ 1 Abs. 1 DAG).

DZ Sätze für alle Bundesländer abgesenkt!

Burgenland 0,40%
Kärnten 0,37%
Niederösterreich 0,35%
Oberösterreich 0,32%
Salzburg 0,36%
Steiermark 0,34%
Tirol 0,39%
Vorarlberg 0,33%
Wien 0,36%

 

 Behindertenausgleichstaxe monatlich:

(pro nicht erfüllte "Einstellungspflicht")

1. Arbeitgeber mit 25-99 Arbeitnehmern  

€ 320,00

3. Arbeitgeber mit 100-399 Arbeitnehmern 

€ 451,00

5. Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern

€ 477,00

Rechtliche Information

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