KV-Abschluss - Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter per 01.01.2025

Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für Arbeiterinnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2024 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der ewerblichen Dienstleister beschlossen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:

Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2025

BeschäftigungsgruppeMindeststundenlöhne ab 1.1.2025
BG F Techniker € 24,26
BG E Qualifizierter Facharbeiter € 19,69
BG D Facharbeiter € 17,11
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer € 15,27
BG B Angelernte Arbeitnehmer € 13,59
BG A Ungelernte Arbeitnehmer
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 13,59

Dies entspricht einer Erhöhung von 3,8 %.

Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.274,97 Euro.

Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Me­tallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).

2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.

3. Geltungstermin:

Geltungsbeginn ist der 1.1.2025

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