Mehr Lohn für 80.000 ArbeiterInnen ab 1. Jänner 2023 Arbeitskäfteüberlassung: +7,99 Prozent
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für rund 80.000 ArbeiterInnen in der Arbeitskräfteüberlassung hat die PRO-GE am 15. Dezember 2022 einen erfolgreichen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Löhne werden mit 1. Jänner 2023 um 7,99 Prozent erhöht. Eine Ausnahme bildet die Beschäftigungsgruppe A, in der die Lohnerhöhung 8,55 Prozent beträgt. Damit wird die 2016 beschlossene Angleichung des Lohnes an die nächsthöhere Beschäftigungsgruppe B abgeschlossen.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Löhne um 7,99 Prozent (BG A um 8,55 Prozent) KV Erhöhung Arbeiterinnen - ab 1. Jänner 2023 Arbeitskäfteüberlassung: +7,99 Prozent
- neuer Mindestlohn € 2.018,84
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
Gültig ab 1. Jänner 2023
Laufzeit: 12 Monate
Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2023:
BG F Techniker |
€ 21,54 |
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn |
€ 17,48 |
BG D FacharbeiterIn |
€ 15,19 |
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn |
€ 13,56 |
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn |
€ 12,06 |
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn |
€ 12,06 |