Kein Bonus-Malus-Modell ab 2018

Als politisches Ziel galt die Anhebung der Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern ab 55 Jahren, um die Finanzierung des Pensionssystems abzusichern.

Dazu wurden 3 Zielwerte zum Stichtag 30.6.2017 festgelegt:

  • für 55- bis 59-jährige Männer eine Beschäftigungsquote von 73,6 % (Wert 2016: 73,8 %),
  • für 60- bis 64-jährige Männer eine Beschäftigungsquote von 33,1 % (Wert 2016: 32,6 %) und
  • für 55- bis 59-jährige Frauen eine Beschäftigungsquote von 60,1 % (Wert 2016: 59,4 %).

Falls einer dieser Zielwerte bis zum 30.6.2017 nicht erreicht worden wäre, hätte ab 1.1.2018 für Betriebe mit mindestens 25 vollversicherten Arbeitnehmern ein Bonus-Malus-Modell gegolten.
Dabei wäre einerseits eine Senkung der Lohnnebenkosten um 0,1 % des Beitrages des Arbeitgebers zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) als Bonus gedacht gewesen. Andererseits wäre als Malus die doppelte Auflösungsabgabe bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu zahlen gewesen.
Da die Beschäftigungsquote der über 55-Jährigen sogar über die angegebenen Zielwerte zum 30.6.2017 angestiegen ist, wird das Bonus-Malus-Modell ab 1.1.2018 nicht in Kraft treten

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