Mehrere kleine Änderungen im Sozialversicherungsrecht haben am Mittwoch den Ministerrat passiert.
So werden bei der Arbeitskräfteüberlassung befristet die Lohnnebenkosten gesenkt. Nach deutschem Vorbild wird die medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation gesetzlich verankert. Im Debriefing nach dem Ministerrat verwies Regierungskoordinator Thomas Drozda (SPÖ) vor allem auf die Arbeitskräfteüberlassung, wo die Beiträge zum Aus- und Weiterbildungsfonds für die kommenden vier Jahre reduziert werden. Konkret müssen die Arbeitgeber ab 1. April 2017 zwei Jahre lang nur 0,35 statt 0,8 Prozent dafür zahlen, danach zwei Jahre lang 0,5 Prozent und wiederum danach wieder 0,8 Prozent. -