Gehaltsrechtlicher Teil:
- Erhöhung der KV-Gehälter um 1,4 % in den Verwendungsgruppen I bis III einschließlich nach 6 Verwendungsgruppenjahren
- Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,4 %
- Erhöhung in den übrigen Verwendungs- und Meistergruppen um 1,3 %
- Erhöhung der Nachtarbeitszulage um 1,3 % auf € 1,82
Rahmenrechtlicher Teil:
- Aufgrund der FOO Änderung der WKO werden im Anhang 5 und 6 des Kollektivvertrages die Gesamtrechtsnachfolger untergegangener Bundesinnungen und Fachverbände aus Rechtssicherheitsgründen aufgelistet.
- Im Anhang 4 werden die Angestellten der „Bilanzbuchhalter“ nach einer dreijährigen Übergangsfrist in den Kollektivvertrag integriert.
- § 9 b Altersteilzeit wird gestrichen und im Frühjahr neu verhandelt.
- Weiters werden mit den Arbeitgebern Gespräche über eine Pflichtpraktikantenregelung und die Weiterentwicklung des Rahmenkollektivvertrages aufgenommen.
- Die „Biomasse Versorgungsunternehmungen“ sind aus dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages ausgenommen. Für diesen Bereich wurde von den Arbeitgebern zugesichert, dass der bisherige KV „ Gas Wärme „ inhaltlich übernommen wird.
Laufzeit: 12 Monate