Abschlussprotokoll der Kollektivvertragsverhandlung über den Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) 2024
Folgende Änderungen zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ) in der Fassung vom 1. Jänner 2023 werden zwischen der Gewerkschaft PRO-GE und dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister beschlossen:
1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne in Euro:
Kollektivvertragslöhne (Mindeststundenlöhne) gültig ab 1.1.2024
Beschäftigungsgruppe | Mindeststundenlöhne ab 1.1.2024 |
---|---|
BG F Techniker | € 23,37 |
BG E Qualifizierter Facharbeiter | € 18,97 |
BG D Facharbeiter | € 16,48 |
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer | € 14,71 |
BG B Angelernte Arbeitnehmer | € 13,09 |
BG A Ungelernte Arbeitnehmer (im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit) |
€ 13,09 |
Dies entspricht einer Erhöhung von 8,50 %.
Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt somit 2.191,27 Euro.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
2. Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
3. Mitarbeiterprämie 2024
Die Vertragspartner beschließen weiterführende Gespräche, um im Kollektivvertrag eine Ermächtigung über die Gewährung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gemäß 124b Ziffer 447 EStG 1988 für das Kalenderjahr 2024 zu vereinbaren. Die Formulierung der Ermächtigung wird in Abstimmung mit dem BMF erfolgen.
4. Lohnabschluss 1.1.2025
a) Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne:
Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne werden im Ausmaß der rollierenden Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht.
Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen (vgl. Abschnitt VII Z 2).
b) Der Anhang II "Aufrechterhaltung der Überzahlung" bleibt unverändert.
5. Geltungstermin:
Geltungsbeginn ist der 1.1.2024