Abschluss des Kollektivvertrags 2023 für Angestellte im Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung

Erhöhung der KV-Gehälter um 7,5 bis 8 Prozent
Am 5.12.2022 konnte ein Abschluss zum Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung erzielt werden. Die zugrunde zu legende durchschnittliche 12-Monatsinflation hat 7,5 % betragen, insofern bestand die Herausforderung darin die Inflation abzugelten und mit Abschlüssen, die der Höhe nach in den letzten Jahren unüblich waren, die Kaufkraft jedenfalls der Mindestgehälter zu erhalten.
 
 

Die KV-Gehälter der Verwendungsgruppe I bis IV wurden um 8 %, der Verwendungsgruppe V um 7,7 % und der Verwendungsgruppe VI um 7,5 % erhöht. Die Meistergruppe I steigt um 8 %, die Meistergruppen II um 7,95 % und die Meistergruppe III um 7,5 %.

Die Lehrlingseinkommen betragen künftig im ersten Lehrjahr 700 Euro, im zweiten Lehrjahr 920 Euro, im dritten Lehrjahr 1090 Euro, und im vierten Lehrjahr 1.450 Euro.
Konfliktthema: Gehälter über dem Kollektivvertrag erhöhen
Ständiges Konfliktthema dieser Verhandlungsrunde ist die Frage, ob auch die Gehälter über dem Kollektivvertrag erhöht werden. Dazu konnte keine Einigung erzielt werden. Hintergrund ist, dass der Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und in der Dienstleistung ein Sammelkollektivvertrag ist, der mit 20 verschiedenen Innungen und Fachverbänden abgeschlossen wird, die alle zustimmen müssen, aber für sich ins Treffen führen völlig unterschiedliche wirtschaftliche Voraussetzungen zu haben. Ein weiteres Problem ist, dass auch wirtschaftlich starke Betriebe in diesen Sammel-Kollektivvertrag fallen, die eigentlich einem Industrie-Kollektivvertrag unterliegen müssten, aber diesem über das Gewerbe ausweichen.

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