KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter

3,45 Prozent Lohnerhöhung ab 1. Jänner 2022

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden mit 1. Jänner 2022 um 3,45 Prozent angehoben, in der Beschäftigungsgruppe A wird der Stundenlohn noch um weitere 10 Cent erhöht. Der neue Mindestlohn beträgt damit 1.859,81 Euro.

Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2022:


BG F Techniker

€ 19,95

BG E Qualifizierte FacharbeiterIn

€ 16,19

BG D FacharbeiterIn

€ 14,07

BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn

€ 12,56

BG B Angelernte ArbeitnehmerIn

€ 11,17

BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)

€ 11,11

Rechtliche Information

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