Der neue Mindestlohn beträgt 1.781,14 Euro
Nach drei Monaten konnte die Gewerkschaft PRO-GE mit den Arbeitgebern der Arbeitskräfteüberlassung am 26. März eine Kollektivvertragsabschluss für die rund 70.000 ArbeitnehmerInnen erzielen. Erst in dieser dritten KV-Runde einigten sich die Sozialpartner darauf, dass für den KV-Abschluss das Konflikt-Thema Kündigungsfristen bzw. Saisonbranche von den Lohnerhöhungen entkoppelt und in gesonderten sozialpartnerschaftlichen Gesprächen behandelt wird.
Der neue Kollektivvertrag gilt mit 1. Jänner 2021. Die Löhne steigen somit rückwirkend um 1,45 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt 1.781,14 Euro.
Die neuen Stundenlöhne in Euro in den Beschäftigungsgruppen (BG) lauten ab 1. Jänner 2021 folgend:
BG F Techniker |
€ 19,28 |
BG E Qualifizierte FacharbeiterIn |
€ 15,65 |
BG D FacharbeiterIn |
€ 13,60 |
BG C Qualifizierte ArbeitnehmerIn |
€ 12,14 |
BG B Angelernte ArbeitnehmerIn |
€ 10,80 |
BG A Ungelernte ArbeitnehmerIn |
€ 10,64 |