Behindertenausgleichstaxe per 1.1. 2021
Behindertenausgleichstaxe monatlich (pro nicht erfüllte „Einstellungspflicht“):
- Arbeitgeber mit 25 – 99 Arbeitnehmern € 271,00
- Arbeitgeber mit 100 – 399 Arbeitnehmern € 381,00
- Arbeitgeber mit 400 oder mehr Arbeitnehmern € 404,00
BUAK - Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse
Winterfeiertage
Der zur Berechnung notwendige Faktor (aktueller Faktor beträgt derzeit 1,2 und ab 01.12.2020: 1,3) wird mittels Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend festgelegt.
Überbrückungsgeld
Der/die Arbeitgeber/in entrichtet für jede/n Arbeitnehmer/in für alle Beschäftigungswochen ausgenommen Zeiten des Urlaubs einen Zuschlag zum Lohn zur Bestreitung des Aufwandes für das Überbrückungsgeld einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten an die BUAK.
Der Zuschlagsfaktors im Sachbereich Überbrückungsgeld beträgt im Winterzeitraum von Dezember bis März 0,4; im Zeitraum April bis November beträgt der Zuschlagsfaktor 1,5.