Behindertenausgleichstaxe per 1.1. 2021
Behindertenausgleichstaxe monatlich (pro nicht erfüllte „Einstellungspflicht“):
Winterfeiertage
Der zur Berechnung notwendige Faktor (aktueller Faktor beträgt derzeit 1,2 und ab 01.12.2020: 1,3) wird mittels Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend festgelegt.
Überbrückungsgeld
Der/die Arbeitgeber/in entrichtet für jede/n Arbeitnehmer/in für alle Beschäftigungswochen ausgenommen Zeiten des Urlaubs einen Zuschlag zum Lohn zur Bestreitung des Aufwandes für das Überbrückungsgeld einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten an die BUAK.