Angleichung der Entgeltfortzahlung im Krankenstand ab 2018

Bisher hatten Angestellte und Arbeiter bis zum 5. Dienstjahr Anspruch auf 6 Wochen volle und 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung. Dieser Anspruch erhöhte sich nach 5, 15, bzw. 25 Dienstjahren auf 8, 10 bzw. 12 Wochen volle und jeweils 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung.

Neu ist, dass Arbeiter und Angestellte bereits nach einer einjährigen Dauer des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf 8 Wochen volle und 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung haben. Die Sprünge auf 10 bzw. 12 Wochen volle und jeweils 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung nach 15 bzw. 25 Jahren bleiben weiterhin bestehen.
Außerdem wurde der Anspruch der Angestellten auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei Krankenstand an die Systematik der Arbeiter angepasst. Die bisherige Unterscheidung bei den Angestellten in Erst- und Folgekrankenstände und die Weiterzahlung des vollen und anschließend halben Grundanspruchs bei Krankenständen innerhalb von 6 Monaten ab Wiederantritt des Dienstes nach dem Erstkrankenstand entfällt.

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