Arbeitskräfteüberlassung Arbeiter 2017

Plus 2,54 Prozent für Niedriglohnbezieher, neuer Mindestlohn bei 1.556,82 Euro.

  • Die KV-Löhne steigen um durchschnittlich 1,55 Prozent
  • Der neue Mindestlohn beträgt € 1.556,82
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
  • Erhöhung der Zulagen und Zuschläge um 1,43 Prozent
  • Verbesserung bei der Berechnung der Jubiläumsgelder
  • Gültig ab 1. Jänner 2017

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